Generalinspektion
Wir sind zur Stelle!
Funktioniert Ihr Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider) noch einwandfrei? Wann fand die letzte Wartung statt?
Sind alle Einträge im Betriebstagebuch vollständig?
Wir sind Ihr Spezialist für die Generalinspektion Ihrer Abscheider:
Wartung Ihrer Abscheideranlagen
Entleerung und Entsorgung
zuverlässiger Service & ausführlicher Prüfbericht
Wir sind Ihre zuverlässigen Experten für die Überprüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern (Ölabscheidern) und führen umfassende Generalinspektionen in Bonn und der Umgebung durch. Zudem übernehmen wir die fachkundige Prüfung Ihrer Anlagen. Alle notwendigen Unterlagen werden von uns sorgfältig erstellt. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung mit Abscheidern und Generalinspektionen.
Grundstückseigentümer oder Vertragspartner, die mit fetthaltigen Abwässern umgehen, sind verpflichtet, Einrichtungen zur Trennung dieser Stoffe aus dem Abwasser zu installieren und zu betreiben (Fettabscheider). Die Installation und der Betrieb solcher Fettabscheider unterliegen einer Genehmigungs- oder, bei bauartzugelassenen Abscheidern, einer Anzeigepflicht.
Eine Abscheideranlage erfordert eine detaillierte Sicht- und Dichtigkeitsprüfung durch qualifizierte Fachleute. Dabei ist die Erstellung eines umfassenden Prüfprotokolls unerlässlich. Sämtliche Entsorgungs- und Prüfvorgänge müssen in einem Betriebstagebuch festgehalten werden, und die Durchführung obliegt einer spezialisierten Fachfirma,
wie z.B. POÉTES Kanaltechnik. Gemäß DIN EN 858-1 und DIN EN 1999-100 ist eine regelmäßige
Inspektion Ihrer Abscheideranlage Pflicht.
Nach den gesetzlichen Grundlagen gemäß EN 1825 / DIN 4040-100 ist der Betreiber einer Abscheideranlage dazu verpflichtet, vor der ersten Inbetriebnahme und anschließend alle fünf Jahre eine Generalinspektion inklusive Dichtheitsprüfung der Anlage durchführen zu lassen. Diese Inspektion kann durch uns vorgenommen werden. Am Tag der Prüfung müssen sämtliche Komponenten der Anlage vollständig montiert und gereinigt sein, um sicherzustellen, dass die Abscheideranlage einwandfrei funktioniert und einsatzbereit ist.
Die Wartungs- und Entsorgungsintervalle sind durch die Behörde festgelegt. Wir empfehlen Ihnen, gemäß der DIN die Abscheideranlage, in jedem Fall vor der Inbetriebnahme und später in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren, eine Generalinspektion durch uns als fachkundigen Betrieb durchführen zu lassen.
Neben der fünfjährigen Generalinspektion ist unser fachkundiges Personal autorisiert, die monatlich zu erfolgende Eigenkontrolle sowie die halbjährliche Wartung einer Leichtflüssigkeitsanlage nach den Richtlinien der zuständigen unteren Wasserbehörde bzw. nach DIN EN 1999-100 sowie in Anlehnung an DIN EN 1610 durchzuführen.
Wir bieten Ihnen an:
Neben der regemäßigen Generalinspektion alle 5 Jahre ist eine monatlich Eigenkontrolle sowie eine halbjährliche Wartung der Leichtflüssigkeitsanlage nach den Richtlinien der zuständigen unteren Wasserbehörde durchzuführen.
Bei einer Generalinspektion eines Fett- oder Ölabscheiders werden mehrere wichtige Schritte durchgeführt. Zunächst erfolgt eine Hochdruckreinigung und die vollständige Entleerung des Abscheiders. Anschließend wird eine visuelle Begutachtung der Innenbeschichtung vorgenommen. Die Einstellung des Schwimmers wird überprüft sowie die Funktionstüchtigkeit weiterer Anlagenkomponenten. Für die Überprüfung der Dichtheit wird die Anlage mit Wasser befüllt, wobei eine Messsonde (LGA geeicht) zum Einsatz kommt.
Des Weiteren umfasst die Inspektion die Prüfung des Betriebstagebuchs und der behördlichen Genehmigungen. Die Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten werden genau erfasst und der gesamte bau- und anlagentechnische Zustand dokumentiert. Auch die Überprüfung der Dimensionierung sowie des Fließ- bzw. Anlagenschemas wird durchgeführt. Die Kontrolle des Betriebstagebuchs inklusive der Entsorgungsnachweise ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Inspektion. Abschließend wird eine TV-Sichtprüfung der zu- und ableitenden Kanäle mit Dichtheitsprüfung vorgenommen, welche gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es ist von essenzieller Bedeutung, Ihre Abscheideranlagen regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen, um eine effiziente und umweltfreundliche Funktionsweise zu gewährleisten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Umweltbelastungen zu reduzieren.
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